(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen NHZ-Systems by Mike Müllers, Auf der Teusch 10, 56858 Sankt Aldegund (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, Webdesign, Buchführungshilfe sowie die Bereitstellung der Zeiterfassungs- und Dienstplan-Software (nachfolgend „Software") im Rahmen eines Lizenz-/Abonnementmodells.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Auftraggeber versichert mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der Auftragnehmer erbringt je nach Auftrag folgende Leistungen:
a) Entwicklung und Programmierung von Individualsoftware,
b) Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten (Webdesign),
c) Buchführungshilfe gemäß § 6 Nr. 4 StBerG, beschränkt auf: Buchung laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung, Fertigung von Lohnsteuer-Anmeldungen. Nicht umfasst sind Steuerberatung, die Einrichtung der Buchführung, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder sonstige Hilfeleistungen in Steuersachen, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten sind,
d) Bereitstellung der Zeiterfassungs- und Dienstplan-Software im Rahmen eines Lizenz-/Abonnementmodells gemäß § 9 dieser AGB.
(2) Der genaue Leistungsumfang, Liefergegenstand und -termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Unterlagen (z. B. Texte, Bilder, Belege, Buchhaltungsunterlagen) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3) Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Buchführung übergebenen Belege und Unterlagen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Liefertermine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet sind. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gilt: Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung bzw. bei längeren Projekten nach vereinbarten Teilabschnitten; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(3) Bei Projekten kann eine Anzahlung, eine Ratenzahlung nach Projektfortschritt oder Vorkasse vereinbart werden; die konkrete Zahlungsweise wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
(4) Die Lizenzgebühr für die Zeiterfassungs-Software wird gemäß § 9 im Voraus abgerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB), insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
(6) Alle Preise verstehen sich netto; da der Auftragnehmer Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(1) Bei Werkleistungen (z. B. Webdesign, Individualsoftware) hat der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen oder etwaige Mängel konkret zu benennen.
(2) Äußert sich der Auftraggeber innerhalb dieser Frist nicht und nutzt er die Leistung produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.
(1) An individuell erstellter Software und Webdesign-Leistungen räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.
(3) Der Auftragnehmer darf verwendete generische Programmbausteine, Frameworks und eigene Vorarbeiten auch für andere Kunden weiterverwenden.
(4) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(1) Die Zeiterfassungs- und Dienstplan-Software wird dem Auftraggeber im Rahmen eines nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechts (Lizenz) gegen laufende Lizenzgebühr überlassen. Eigentum an der Software wird nicht übertragen.
(2) Die Lizenz ist an die bei Vertragsschluss angegebene Domain sowie an die vereinbarte maximale Mitarbeiterzahl gebunden. Eine Übertragung der Lizenz auf eine andere Domain bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Bei geringfügiger, vorübergehender Überschreitung der lizenzierten Mitarbeiterzahl erfolgt zunächst ein Warnhinweis; bei fortdauernder oder erheblicher Überschreitung kann der Auftragnehmer die Lizenzgebühr der tatsächlichen Nutzung anpassen oder die Nutzung einschränken.
(4) Die Lizenz wird als laufendes Abonnement mit monatlicher Vorauszahlung abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus § 13.
(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgesehen ist.
(1) Für Werkleistungen (Webdesign, Individualsoftware) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB); die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 12 Monate ab Abnahme.
(2) Die Buchführungshilfe wird als Dienstleistung im Sinne des § 611 BGB erbracht; geschuldet ist die sorgfältige Leistungserbringung, kein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg.
(3) Für die Zeiterfassungs-Software gilt: Der Auftragnehmer ist um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung bemüht, ohne eine bestimmte Verfügbarkeit zuzusichern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist für eine eigene, regelmäßige Datensicherung verantwortlich.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Buchhaltungs- und Personaldaten, streng vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu nutzen.
(2) Soweit im Rahmen der Buchführungshilfe oder der Zeiterfassungs-Software personenbezogene Daten (insbesondere Mitarbeiterdaten) im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Einzelprojekte (Webdesign, Individualsoftware) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Abnahme.
(2) Dauerschuldverhältnisse (laufende Buchführungshilfe, Zeiterfassungs-Lizenz) verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: [Datum einfügen]
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist:
NHZ-Systems by Mike Müllers Inhaber: Mike Müllers Auf der Teusch 10 56858 Sankt Aldegund
Telefon: +49 151 61491999 E-Mail: info@nhz.biz
(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), soweit gesetzliche Regelungen dies erlauben.
(1) Diese Website wird bei ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich, Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf (nachfolgend „All-Inkl") gehostet. Mit All-Inkl besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
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